Teilnahmebedingungen für Seminare und Bildungsveranstaltungen

für Seminare und Bildungsveranstaltungen des Niedersächsischen Jugendverbandes „Entschieden für Christus“ (EC) e.V. 

Die nachfolgenden Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Seminare und Bildungsveranstaltungen werden, soweit sie in die Anmeldung rechtswirksam einbezogen wurden, Inhalt des Vertrages, der zwischen dem Niedersächsischen Jugendverband „Entschieden für Christus“ e.V.  und den Teilnehmenden zustande kommt. 

1. Allgemeines 

Veranstalter ist: Niedersächsischer Jugendverband „Entschieden für Christus“ e.V. (nachfolgend EC) 

Vertreten durch

Kirsten Gennat
Archivstr. 3 | 30169 Hannover
Tel. 0511/1241468 | info@ec-niedersachsen.de 

Die vorliegenden Anmelde- und Teilnahmebedingungen gelten für den Vertrag über die Teilnahme an Seminaren und Bildungsveranstaltungen, angeboten vom EC. Die Durchführung der Seminare und Bildungsveranstaltungen (nachfolgend Veranstaltungen) erfolgt durch den EC selbst oder durch einen durch den EC beauftragten Dritten. 

An den Veranstaltungen des EC kann jede Person teilnehmen, soweit für das jeweilige Angebot in der Ausschreibung keine Beschränkungen wie z.B. Alter, Geschlecht oder Kenntnisstand (z.B. Anfänger, Fortgeschrittene) angegeben sind. 

2. Anmeldung und Vertragsschluss 

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung des EC bietet die anmeldende Person dem EC verbindlich den Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages über die Teilnahme auf Grundlage der jeweiligen Ausschreibung und dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen an. Die anmeldende Person ist an ihr Angebot für die Dauer von 14 Tagen ab dessen Eingang beim Veranstalter gebunden.  

Eine Anmeldung kann ausschließlich online über die Internetseite des Veranstalters oder schriftlich mit dem hierfür vorgesehen Formular (soweit vorhanden) erfolgen. Anmeldungen per Telefon oder auf elektronischem Wege werden nicht angenommen. Es gelten die allgemeinen Regeln über die Wirksamkeit von Geschäften beschränkt Geschäftsfähiger. Die Zustimmung zur Teilnahme einer minderjährigen Person durch die personensorgeberechtigte(n) Person(en) erfolgt zusätzlich durch die eigenhändige Unterschrift auf dem Seminarpass, welcher nach erfolgreicher Anmeldung gemeinsam mit der Teilnahmebestätigung an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet wird. Mit Erhalt der schriftlichen oder elektronischen Teilnahmebestätigung durch den EC kommt der Vertrag zustande. Sollte die Veranstaltung bereits voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gründe entgegenstehen, wird die anmeldende Person umgehend benachrichtigt. Mit der Anmeldung erkennt die teilnehmende bzw. anmeldende Person die vorliegenden Anmelde- und Teilnahmebedingungen des EC an. 

3. Teilnahmegebühren und Zahlung 

Die im Veranstaltungspreis enthaltenen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, den evtl. ergänzenden Angaben auf der Homepage des Veranstalters, der Teilnahmebestätigung sowie diesen Anmelde- und Teilnahmebedingungen. Die vertraglich vereinbarten Teilnahmegebühren werden bei der anmeldenden bzw. teilnehmenden Person per Rechnung, die ihr zusammen mit der Teilnahmebestätigung per E-Mail zugesandt wird, geltend gemacht. 

Zahlungen sind auf das Konto des Veranstalters zu leisten. Die Kontoverbindung ist aus der Teilnahmebestätigung ersichtlich. Der Veranstalter bittet, beim Verwendungszweck der Zahlung unbedingt den in der Ausschreibung angegebenen Namen der Veranstaltung und den Namen der teilnehmenden Person anzugeben. Barzahlungen werden vom Veranstalter nicht entgegengenommen. 

Eine Geschwisterermäßigung ist bei Seminaren und Bildungsveranstaltungen des EC nicht möglich.  

4. Vertragliche Leistungen, Durchführung, Preis- und Leistungsänderungen 

Der Umfang der vereinbarten Leistungen und der (beidseitigen) Rechte und Pflichten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, den evtl. ergänzenden Angaben auf der Homepage des Veranstalters, der Teilnahmebestätigung sowie dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen. Der EC behält sich notwendige Änderungen der Veranstaltung vor, soweit diese den Gesamtzuschnitt der betreffenden Veranstaltung nicht wesentlich verändern und den Teilnehmenden zumutbar sind. Druckfehler und Zeichenfehler sind von der Leistungspflicht und der Haftung ausgenommen. Die vom EC mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragten Mitarbeiter*innen bzw. Referent*innen sind gegenüber den Teilnehmenden weisungsbefugt und berechtigt, das Hausrecht auszuüben. Ihnen obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden. Der anmeldenden Person ist bekannt, dass hierfür möglichst schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger besonderer Umstände (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungsbedürfnisse) der Teilnehmenden erforderlich ist. Sie verpflichtet sich daher, dem Veranstalter diese Informationen auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular (Seminarpass) im Vorfeld mitzuteilen. Der Veranstalter behält sich vor, vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten, wenn die anmeldende Person dieses Formular ungeachtet einer Nachfrist nicht vollständig ausgefüllt bei ihm einreicht.  

Der Veranstalter behält sich Erhöhungen des ausgeschriebenen oder vereinbarten Veranstaltungspreises aufgrund einer bei Vertragsschluss noch nicht eingetretenen oder für ihn nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten (sofern im Veranstaltungspreis enthalten), der Steuern oder Abgaben für bestimmte Leistungen vor. Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Veranstaltungsleistung oder einer Erhöhung des Veranstaltungspreises um mehr als 8% hat der Veranstalter die anmeldende Person unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn, davon in Kenntnis zu setzen; spätere Änderungen sind nicht zulässig. Die in der Leistungsbeschreibung angegebene Veranstaltungsleitung kann bei einer für den EC nicht vorhersehbaren Verhinderung durch eine andere Person mit gleicher Qualifikation bzw. Erfahrung ersetzt werden. 

5. Rücktritt oder Nichterscheinen der angemeldeten Person 

Eine angemeldete Person kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt der/den personensorgeberechtigten Person(en) erklärt werden. Die bloße Nichtzahlung des Veranstaltungspreises ist keine Rücktrittserklärung. Im Falle des Rücktritts durch eine angemeldete Person oder Nichterscheinen bei Veranstaltungsbeginn kann der EC folgende pauschale Entschädigungen geltend machen: 

  1. Veranstaltungen ohne Übernachtungen: Bei Veranstaltungen ohne Übernachtungen wird ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn der ausgeschriebene Veranstaltungsbeitrag fällig, jedoch höchstens 20,00€ pro angemeldete Person. Erscheint eine angemeldete Person ohne rechtzeitige schriftliche Rücktrittserklärung nicht zu der Veranstaltung, wird die gesamte Veranstaltungsgebühr fällig.  

  1. Veranstaltungen mit Übernachtungen:

    Bei Veranstaltungen mit Übernachtungen werden pauschal folgende Summen fällig:

    bis zum 45. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 15% der ausgeschriebenen Teilnahmegebühr, max. jedoch 21,00€

    vom 44. bis 35. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 25% der ausgeschriebenen Teilnahmegebühr

    vom 34. bis 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50% der ausgeschriebenen Teilnahmegebühr

    ab dem 13. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80% der ausgeschriebenen Teilnahmegebühr

    Nichterscheinen bei Veranstaltungsbeginn: 100% der ausgeschriebenen Teilnahmegebühr  

Ein Erlass der Teilnahme- oder Stornogebühren wegen Krankheit, Urlaub und anderen bei der angemeldeten Person liegenden Gründen erfolgt grundsätzlich nicht. 

Der anmeldenden Person wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis freigestellt, dass dem Veranstalter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale Entschädigung. Der Veranstalter ist auf Verlangen der anmeldenden bzw. der angemeldeten Person verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Der anmeldenden Person ist bewusst, dass im Falle bezuschusster Veranstaltungen, bei denen die Veranstaltungskosten vom Veranstaltungspreis allein nicht gedeckt werden, der beim Veranstalter im Rücktrittsfall verbleibende Schaden höher sein kann als der bezahlte Reisepreis. Nimmt die teilnehmende Person einzelne Leistungen infolge späterer Anreise oder vorzeitiger Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom EC zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf Minderung oder anteilige Rückerstattung. Ebenso werden nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen (z.B. Mahlzeiten) grundsätzlich nicht erstattet. 

6. Rücktritt und Kündigung des Veranstalters 

Der EC kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes eine Veranstaltung jederzeit absagen und vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Durchführung der Veranstaltung wesentliche Bedingungen aus Gründen ändern, die nicht vom EC zu vertreten sind. Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, 

  1. wenn die in der Leistungsbeschreibung benannte veranstaltungsleitende Person plötzlich erkrankt oder aus einem anderen wichtigen Grund die Veranstaltung nicht durchführen kann und trotz erheblicher Anstrengungen des EC keine Ersatzperson mit gleicher Qualifikation und Erfahrung gestellt werden kann. 

  1. wenn die in der Ausschreibung angegebene Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird. Der EC wird die bereits angemeldeten Teilnehmende in diesem Fall unverzüglich, spätestens jedoch drei Tage vor Veranstaltungsbeginn, unterrichten. 

  1. wenn die anmeldende Person die Teilnahmeinformationen (Seminarpass) ungeachtet der ihr hierfür gesetzten Frist und einer schriftlichen Nachfrist von mindestens einer Woche nicht beim Veranstalter einreicht. 

  1. wenn für ihn erkennbar ist, dass – etwa aus medizinischen, gesundheitlichen, pädagogischen oder aus Gründen der Aufsichtsführung – die Teilnahme der angemeldeten Person mit einem nicht vertretbaren Risiko für die betreffende angemeldete Person, die anderen Teilnehmenden oder den Veranstalter verbunden ist. 

  1. wenn die anmeldende oder die teilnehmende Person ihre vertraglichen Pflichten nicht einhält, insbesondere der Veranstaltungspreis nicht fristgerecht bezahlt wird. 

  1. wenn die Veranstaltungsräume oder unverzichtbares Veranstaltungsmaterial infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht zur Verfügung stehen und Ersatzräume oder Ersatzmaterial nicht verfügbar gemacht werden können. 

Gegebenenfalls bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden durch den EC unverzüglich zurückerstattet, im Fall des Rücktritts vor Veranstaltungsbeginn in voller Höhe und im Fall der Kündigung nach Veranstaltungsbeginn anteilig im Verhältnis zur ausgeschriebenen Gesamtdauer.  

Bei Absage oder Kündigung der Veranstaltung aus wichtigem Grund besteht kein Anspruch auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Arbeitsausfallkosten. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet. 

Der EC kann den Veranstaltungsvertrag unter Beibehaltung des Anspruchs auf die ausgeschriebene Gebühr fristlos kündigen, wenn die teilnehmende Person mehrfach trotz Abmahnung den Veranstaltungsverlauf stört, wenn sie Einrichtungen des EC beschädigt oder zerstört oder wenn aus sonstigen ihr zuzurechnenden Gründen die weitere Teilnahme für den EC, die Veranstaltungsleitung oder andere Teilnehmende nicht zumutbar ist. 

7. Haftung des Veranstalters 

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden der Teilnehmenden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Veranstaltungspreis, soweit ein solcher Schaden vom Veranstalter nicht schuldhaft herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt, durch vorwerfbar fehlerhafte Angaben in der Anmeldung oder infolge von vorwerfbaren Verstößen der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Veranstaltungsleitung übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten der Teilnehmenden verursacht werden. Der Veranstalter haftet ferner nicht für Leistungsstörungen, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 

8. Versicherungen 

Für die Teilnehmenden besteht während der Dauer der Veranstaltung eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung. Letztere tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein, nicht bei Schäden, die sich die Teilnehmenden untereinander zufügen und gilt nur subsidiär zu anderen bestehenden Versicherungen. Kein Versicherungsschutz besteht bei Ansprüchen aus dem Verlust oder Abhandenkommen von Sachen aller Art. Der Veranstalter empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher Versicherungen (private Haftpflicht, Reiserücktrittskosten etc.), um die mit der Anmeldung bzw. Teilnahme an der Veranstaltung verbundenen Risiken zu mindern. 

9. Arbeitsunterlagen 

Soweit die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen der jeweiligen Veranstaltung urheberrechtlich geschützt sind, sind die Teilnehmenden nicht befugt, diese ohne vorherige Zustimmung des*der Urheber*in zu vervielfältigen und/oder Dritten – auch auszugsweise – zugänglich zu machen. Urheberrechtsvermerke, Warenzeichen oder Markenzeichen an Arbeitsunterlagen dürfen nicht entfernt werden. 

10. Datenschutz 

Der Veranstalter versichert die vertrauliche Behandlung der Daten der anmeldenden und der teilnehmenden Personen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie die Löschung der Daten, sofern diese nicht mehr für die Abwicklung der Veranstaltung erforderlich sind. Er erteilt der anmeldenden Person auf Anfrage Auskunft, welche ihrer Daten bei ihm gespeichert sind. Die Verwendung von Daten zu Werbezwecken oder die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung der anmeldenden Person ist ausgeschlossen außer an Unternehmen und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung gemäß § 6 Nr. 5 DSG-EKD dazu beauftragt sind. 

11. Bildrecht 

Der Niedersächsische EC-Verband behält sich das Recht vor, Fotos und Videos von Teilnehmenden, die auf Veranstaltungen des Niedersächsischen EC-Verbandes erstellt wurden, in der Presse sowie den Publikationen und Internetpräsenzen des EC-Verbandes zu veröffentlichen. Sollten die Teilnehmenden bzw. die erziehungsberechtigte(n) Person(en) dem nicht oder nur teilweise zustimmen, kann ein entsprechender schriftlicher Widerruf eingelegt werden. 

12. Schlussbestimmungen 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Gerichtsstand des Veranstalters ist Hannover. 

Alle Ansprüche der teilnehmenden Personen gegenüber dem EC verjähren mit Ausnahme der Fälle des Vorsatzes und bei Ansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit hinsichtlich der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die teilnehmende Person von den Umständen, die den Anspruch gegen den EC begründen, Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können.

Stand: 01.11.2022 

Jahresprogramm

Lade Dir unser Jahresprogramm herunter. Hier findest Du alle Freizeiten, Seminare und besonderen Events.

Zur Freizeitanmeldung

Zur Seminaranmeldung

Freizeiten & Events 2023
(pdf 1,8 Mb)

Seminare "qualify" 2023
(pdf 0,7 Mb)

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